Huhu,
korrekt - das Ausbleiben einer Antwort ist nicht mit einer ausdrücklichen Genehmigung gleichzusezten. Aber ebensowenig mit einem universellem Verbot zu verwechseln.
Bei der Beurteilung über die Verwendung / Änderung eines Mods spielen noch weitere Parameter rein - bspw. die Frage nach dem "öffentlichen" zur Verfügung stellen, nach der Nutzung in öffentlichkeitswirksamen oder kommerziellen Rahmen, nach unberechtigter Deklarierung geistigen Eigentums, usw.
Und zu guter Letzt wird der Mod vom Urheber selbst zum Download und damit zur Verwendung verfügbar gemacht; inwieweit man sich deshalb durch Nutzung auf einer Plattform wie dieser bereits im Bereich konkludenten Handelns bewegt möchte ich nicht beurteilen, allerdings darf man dann mit gewisser Berechtigung von einer solchen (beabsichtigten) Zweckbestimmung des Mods durch den Urheber ausgehen.
Nach Betrachtung und Beantwortung solcher und weiterer Fragen haben wir den 3.3er seinerzeit am Ende bedenkenlos verändert, genutzt und anschliessend im Rahmen unserer Veranstaltungen zum Einsatz gebracht.
Allerdings handelte es sich dabei freilich um eine (halb-)geschlossene Community kleineren Ausmasses als das hier der Fall ist.
Aber wem erzaehle ich das...
Du erinnerst Dich?
https://www.youtube.com/watch?v=svdsfPYoZF8
:cheer
Grüssle
shakes
P.S.: ich haette auch heute keinerlei Zahnschmerz, den Mod auch bei Ausbleiben einer expliziten schriftlichen Genehmigung des Urhebers zu nutzen, solange die tatsaechliche Urheberschaft nicht unkenntlich gemacht, sondern am besten schlicht erwähnt wird.